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   BGH, 17.08.1951 - 1 StR 347/51   

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BGH, 17.08.1951 - 1 StR 347/51 (https://dejure.org/1951,1997)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1951 - 1 StR 347/51 (https://dejure.org/1951,1997)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1951 - 1 StR 347/51 (https://dejure.org/1951,1997)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 17.08.1951 - 1 StR 347/51
    Wie das Reichsgericht in der grundlegenden Entscheidung in RGSt 68, 149, 156 ff dargelegt und auch der Bundesgerichtshof in einer Heine von Urteilen (vgl BGHSt 1, 94, 100 ff) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51] betont hat, bedarf es zur Prüfung der Frage, ob der Angeklagte ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, einer besonders eingehenden und sorgfältigen Gesamtwürdigung sowohl seiner Persönlichkeit als auch der zur Begründung seiner Eigenschaft als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher herangezogenen früheren und der neu zur Aburteilung stehenden Straftaten.
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 17.08.1951 - 1 StR 347/51
    Wie das Reichsgericht in der grundlegenden Entscheidung in RGSt 68, 149, 156 ff dargelegt und auch der Bundesgerichtshof in einer Heine von Urteilen (vgl BGHSt 1, 94, 100 ff) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51] betont hat, bedarf es zur Prüfung der Frage, ob der Angeklagte ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, einer besonders eingehenden und sorgfältigen Gesamtwürdigung sowohl seiner Persönlichkeit als auch der zur Begründung seiner Eigenschaft als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher herangezogenen früheren und der neu zur Aburteilung stehenden Straftaten.
  • RG, 09.02.1923 - IV 713/22

    1. Zum Begriff der Taubstummheit im Sinn des § 58 StGB. 2. Wann erfordert § 176

    Auszug aus BGH, 17.08.1951 - 1 StR 347/51
    Hiergegen bestehen keine Bedenken (vgl RGSt 57, 239).
  • BGH, 15.05.1956 - 1 StR 124/56

    Rechtsmittel

    Nur so kann er ein abschließendes Bild davon gewinnen, ob die früheren und die neu abzuurteilenden Straftaten in einer bestimmten inneren Beziehung zum Wesen des Angeklagten stehen, die sie als Ausfluß eines diesem innewohnenden verbrecherischen Hanges erscheinen läßt (u.a. BGH 1 StR 354/51vom 10. August 1951, 1 StR 347/51 vom 17. August 1951, 1 StR 23/52 vom 27. Mai 1952, 1 StR 623/52 vom 9. Januar 1953, 1 StR 438/53 vom 6. November 1953).
  • BGH, 09.07.1953 - 4 StR 195/53

    Rechtsmittel

    Sie hat die Eigenschaft des Angeklagten als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ausschliesslich mit dem allgemeinen Hinweis auf seine unheilbare kleptomanische Veranlagung und die Vielzahl seiner bisherigen Straftaten begründet, ohne die von der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs geforderte eingehende Gesamtwürdigung sowohl der Täterpersönlichkeit als auch der im Rahmen des § 20 a StGB herangezogenen Straftaten (nach Beweggrund, Ausführungsart und Stärke des verbrecherischen Willens) vorzunehmen (RGSt 68, 149, 154 ff; BGH 1 StR 347/51 vom 17. August 1951; 1 StR 354/51 vom 10. August 1951).
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